Postanweisung

Postanweisung
Pọst|an|wei|sung 〈f. 20
1. Geldsendung, die auf der Post eingezahlt u. durch die Post ausgetragen wird
2. das Formular dafür

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Pọst|an|wei|sung, die (früher):
a) Geldsendung, die dem Empfänger durch den Briefträger in bar zugestellt wird:
eine [telegrafische] P. erhalten;
b) Formular, das der Absender einer Postanweisung (a) benutzen muss:
eine P. ausfüllen.

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Post|anweisung,
 
Zahlungsauftrag an die Post, einen bar eingezahlten Geldbetrag bis höchstens 3 000 DM an den Empfänger auszuzahlen. Gegen besonderes Entgelt wird die Postanweisung telegrafisch übermittelt.
 

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Pọst|an|wei|sung, die: a) Geldsendung, die dem Empfänger durch den Briefträger in bar zugestellt wird: eine [telegrafische] P. erhalten; b) Formular, das der Absender einer ↑Postanweisung (a) benutzen muss: eine P. ausfüllen.

Universal-Lexikon. 2012.

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